Wir bieten rechtlichen Schutz und Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir vertreten unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie in gerichtlichen Verfahren, erstellen Arbeitsverträge und begleitende Dokumentationen und sorgen für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschließlich des neuen Ausländergesetzes.
Wir beraten bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vertreten in Verfahren wegen Arbeitsunfällen und erstellen interne arbeitsrechtliche Regelwerke für Arbeitgeber, wie z. B. Arbeitsordnungen und Kollektivverträge.
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